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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Licht- & Beschallungstechnik

Ostländer Dryhire (Stand 2017)

1. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller

Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte

zwischen der Firma Licht- & Beschallungstechnik Ostländer Dryhire und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen der Firma Licht- & Beschallungstechnik Ostländer Dryhire in Anspruch nehmen.

2. Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten.

3. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.

4. Alle Preise sind Tagespreise. Abholungs- und Rückgabezeiten werden jeweils individuell vereinbart.

 

5. Unsere Preise sind grundsätzlich, falls nicht anders vereinbart, Abholpreise.


6. Bei der Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

7. Die Mietgegenstände werden im funktionsfähigen Zustand ausgehändigt, geliefert und/ oder aufgebaut. Bei Verlust (Diebstahl) oder Beschädigung durch den Mieter oder Dritte haftet der Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Abholung oder bei Lieferung und Montage ab dem Zeitpunkt des Ausladens der Mietgegenstände, über die Auf- und Abbauphase, den gesamten Veranstaltungszeitraum, sowie generell über die gesamte Verweilzeit beim Mieter.

Der Mietpreis schließt keine Versicherung ein. Die Haftung verlängert sich bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur erfolgten Rückgabe.

8. Der Vermieter verpflichtet sich den Mietgegenstand vor der Übergabe an den Mieter oder seines Bevollmächtigten auf den Zustand sowie auf die Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Sollten nach Übergabe nicht vom Vermieter zu vertretende Funktionsstörungen auftreten, ist der Vermieter zur Auswahl eines anderen entsprechenden Mietgegenstandes berechtigt. Leistungs- und typenbedingte Abweichungen hat der Mieter in diesem Falle zu akzeptieren.

9. Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel binnen 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.

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10. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Bei Freiluftveranstaltungen („Open-Air-Veranstaltungen“) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden und vor Wetter, Nässe und Feuchtigkeit geschützt sein.

11. Die vereinbarte Mietzeit ist pünktlich einzuhalten. Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, haftet der Mieter für die Dauer der Mietüberschreitung mit einem Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete, sowie eines zusätzlichen Schadensersatzbetrages in Höhe des halben Mietzinses pro Miettag, ohne dass es hierfür eines Nachweises bedarf.

12. Bei Kündigung eines Vertrages durch den Mieter hat dieser Schadensersatz auf Grund entgangenen Gewinnes zu leisten, ohne dass es hierfür eines Nachweises bedarf.
Bei Kündigung 2 Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
Bei Kündigung 4 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises

Bei Kündigung 24 Stunden vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
Bei späterer Kündigung ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Fällt die Veranstaltung durch höhere Gewalt aus (z.B. Brand, Unwetter, etc.), verzichtet der Vermieter auf eine Schadensersatzzahlung vom Mieter.

13. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Geräte nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft waren.

14. Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert. Des Weiteren werden stark verschmutzt. zurückgebrachte Geräte auf Kosten des Mieters gereinigt.

15. Der Vermieter ist berechtigt, eine dem Anschaffungswert des Mietgegenstandes entsprechende Kautionszahlung vor Aushändigung / Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter, zu verlangen. Die Kaution entspricht in seiner Höhe dem Tagesmietpreis der Geräte.

16. Der Mietgegenstand darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte überlassen werden. Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet, beeinträchtigt, beschädigt oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung, bzw. zur Reparatur derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

17. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen.

18. Der Vermieter übernimmt – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – keine Haftung für Schäden und / oder Folgeschäden, welche durch Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes entstehen. Dies gilt auch für etwaige Personenschäden.

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19. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für hauseigene Mittel vom Mieter und Veranstaltungsort. Die notwendigen Versicherungen wie, Hausrat, Wohngebäude oder Haftpflicht sind vom Mieter abzuschließen und zu tragen.

20. Für alle Schäden an unseren Mietgeräten und Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter bzw. seine Veranstalterhaftpflichtversicherung in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.

21. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

22. Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Stromanschlüsse direkt am vorgesehenen Gerätestandort.

23. Unserem Team wird bei entsprechender Veranstaltungslänge Verpflegung gestellt oder Spesen von EUR 25,--€ je Tag und Person bezahlt.

24. Der Veranstalter hat sich bei Einsatz von Nebelmaschinen über die Funktion von Sicherheitssystemen wie Rauch- Feuermelder sowie Sprinkleranlagen zu informieren.

25. GEMA-pflichtige Veranstaltungen sind vom Veranstalter anzumelden, die anfallenden Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen.

26. Bei Deckeninstallationen oder jegliche andere Installationen, bei denen auf die Konstruktion vom Vermieter verzichtet wird, muss ein Haftungsausschluss vom Mieter unterzeichnet werden.

27. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für vom Mieter oder anderen Firmen installierte Geräte wie Laser, Pyrotechnik, Lautsprecher, Instrumente, Lichtinstallationen, etc.!

28. Es muss genügend Stellfläche für die angemieteten Geräte vorhanden sein, sowie ausreichender fester, stabiler und ebener Untergrund vom Mieter geschaffen sein.

29. Befindet sich die Lieferadresse oder Veranstaltung im OG oder UG, dann muss eine ausreichend breite Rampe oder Lastenfahrstuhl für die Geräte vorhanden sein.

30. Es sollte eine geeignete Lade Zone zum Be- und Entladen für einen Transporter mit Anhänger vorhanden sein, sowie einen ausreichenden und sicheren Stellplatz für den Transporter und Anhänger in unmittelbarer Nähe von der Lieferadresse und Veranstaltungsort.

31. Der Mieter muss dem Vermieter nach Beendigung der Mietzeit genügend Zeit zum ordnungsgemäßen Abbau und Abtransport gewährleisten. Bei der Dienstleistung als Party DJ Olli sind zwei Stunden einzuplanen.

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32. Des Weiteren muss vom Mieter dem Vermieter eine nicht alkoholisierte Person zum Transport der Geräte vom Transporter/ Anhänger zum Veranstaltungsort vor dem Aufbau und nach dem Abbau gestellt werden.

33. Erkrankt (oder höhere Gewalt) der Vermieter, muss der Mieter vom Vermieter sofort in Kenntnis gesetzt und eine Krankmeldung drei Tage nach Erkrankung beim Mieter eingereicht werden. Der Vertrag ist somit bei Erkrankung des Vermieters automatisch aufgehoben. Eventuelle entstanden Kosten, Ausfälle oder ähnliches bei Aufhebung des Vertrages, können dem Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden. Somit können Schadensersatzansprüche in jeglicher Form vom Mieter nicht geltend gemacht werden.

34. Die Punkte 32 und 33 sind ausschließlich bei der Dienstleistung Party DJ Olli gültig.

35. Geräte die unbeaufsichtigt auf unserem Firmengelände abgestellt werden, gelten als nicht ordnungsgemäß zurückgegeben und unterliegen somit der vollen Haftung des Mieters.

36. Zu jedem Lieferschein oder Auftragsbestätigung erhalten sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von 19%. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug per Überweisung zu begleichen.

37. Mit einer Auftragserteilung wurden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) zum Lieferschein oder Auftragsbestätigung ausgehändigt und werden ohne Einschränkungen anerkannt. Des Weiteren können die AGB im Aushang Lager und auf der Internetseite: www.Ostländer-dyhire.de eingesehen werden.

38. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine im Sinn der Bestimmungen am nächsten liegende.

39. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Germersheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

ABGs

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